EU Gesetzeskonform
Wollte etwas für EU Gesetze reden die alle Firmen die in Europa fungieren, zum Recht des EU Bürgers.
Alles was ich hier schreibe ist mit Quellen angabe von der Offizielle Webseite der Europäischen Union !
Zitat :
Profiling wird genutzt, wenn Ihre persönlichen Aspekte analysiert werden, um Vorhersagen über Sie zu treffen, selbst wenn keine Entscheidung getroffen wird. Wenn ein Unternehmen oder eine Organisation z. B. Ihre Eigenschaften (wie Alter, Geschlecht, Größe) bewertet oder Sie in eine Kategorie einordnet, sind Sie von Profiling betroffen.
Eine ausschließliche automatisierte Entscheidungsfindung findet statt, wenn Entscheidungen über Sie auf technischem Wege ( EAC ) und ohne menschliches Eingreifen getroffen werden.
Sie können sogar ohne Profiling vorgenommen werden.
Die Datenschutzvorschriften sorgen dafür, dass Sie das Recht haben, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
Eine Entscheidung entfaltet rechtliche Wirkung, wenn Ihre Rechte (wie z. B. das Wahlrecht) beeinträchtigt werden.
Die Verarbeitung kann Sie zudem erheblich beeinträchtigen, wenn sie Ihre Umstände, Verhaltensweisen oder Entscheidungen beeinflusst.
Die automatische Verarbeitung kann z. B. zur Ablehnung Ihres Online-Kreditantrags führen.
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Ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhende Entscheidungen sind auch in folgenden Fällen erlaubt:
- Die Entscheidung ist für den Abschluss oder zur Erfüllung eines Vertrags mit Ihnen erforderlich (d. h., es darf keine andere Möglichkeit geben, dasselbe Ziel zu erreichen);
- Sie haben Ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben.
In diesen beiden Fällen muss die getroffene Entscheidung Ihre Rechte und Freiheiten durch die Umsetzung angemessener Garantien gewährleisten.
Das Unternehmen oder die Organisation muss Sie zumindest über Ihr Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person informieren und die erforderlichen verfahrenstechnischen Vorkehrungen treffen.
Das Unternehmen oder die Organisation muss Ihnen zudem erlauben, Ihren eigenen Standpunkt darzulegen, und Sie informieren, dass Sie die Entscheidung anfechten können.
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Artikel 22
Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling
(1) Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt.
(2) Absatz 1 gilt nicht, wenn die Entscheidung
a) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
b) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder
c) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
(3) In den in Absatz 2 Buchstaben a und c genannten Fällen trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
(4) Entscheidungen nach Absatz 2 dürfen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Artikel 9 Absatz 1 beruhen, sofern nicht Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a oder g gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person getroffen wurden.
Quelle : EUR-Lex - 32016R0679 - EN - EUR-Lex